Schufa Auskunft für Kreditnehmer kostenlos

5. April 2010 by: admin

Ab sofort gelten was den Umgang mit Kreditinformationen angeht neue Gesetzesregeln. Die wohl am wichtigste Änderung ist, dass Auskunfteien ab sofort verpflichtet sind, einmal pro Jahr dem Verbraucher den Zugang zu einer kostenlosen schriftliche Datenübersicht anzubieten. Dies trifft auch auf die Schufa-Auskunft zu. Bisher mussten die Verbraucher auch für die eigene Auskunft 7,80 Euro bezahlen. Dabei sind nach den Angaben eines Schufa-Sprechers sogar mehrere derartige Auskünfte pro Jahr gratis. Über die genaue Zahl ist noch nichts bekannt.

Aber auch noch weitere Auskunftsrechte hat der Verbraucher bekommen. Dies gilt außer für Auskunfteien auch bei den Unternehmen, die Daten melden, also Banken, Onlinehändler oder Telefonfirmen. Dies bedeutet in der Praxis, dass jeder Betroffene nun für sich selbst Details abfragen darf, wenn es sich um historische und gegenwärtige Scoringwerte handelt. Allerdings über die Berechnung der Ratings und Wahrscheinlichkeiten erfährt der Verbraucher nichts. Dies darf weiterhin Geschäftsgeheimnis der Auskunfteien bleiben.

Damit gibt es erstmals Regeln, wann Banken und Vertragspartner von Auskunfteien Meldungen rund um Zahlungsausfälle vornehmen dürfen. Es genügt ab sofort nicht mehr nur die bloße Befürchtung, dass der Betroffene trotz Fälligkeit eine Zahlung verweigern könnte. Es muss tatsächlich dieser Fall schon eingetroffen sein.

Ab dem 1. April stehen die Vertragspartner aber auch in der Pflicht, den Auskunfteien innerhalb eines Monats mitzuteilen, wenn es nachträgliche Änderungen von Tatsachen gibt. Vor allem wenn es Rückzahlungen von Schulden gibt.

Und wenn ein Kredit abgelehnt wird durch eine Bank, dann hat künftig der Betroffene das Recht zu erfahren, wegen welcher Daten denn diese Entscheidung gefallen war. Der Hintergrund hier ist, dass die Banken meist einen internen Scoringwert errechnen, in den auch die Kalkulationen von Auskunfteien einfließen. Und genau dies blieb den Verbraucher bislang verborgen. So ist ab 01. April auch verboten, dass Banken eine Meldung an die Schufa macht, wenn sich ein Verbraucher lediglich nach Konditionen erkundigt. Dies führt häufig zu einer Verschlechterung des Scoring, wobei bei der Schufa diese Praxis schon längst abgeschafft wurde, weil schon lange höchst umstritten.

Die Firma Demal, ein Unternehmen, das sich mit Datenschutz befasst, hält diese Neuerungen für schon lange überfällig, denn erstmals gibt es Regeln für ein Scoring. Rechtlich gesehen war dies bisher eher undurchsichtig.

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