Die Zinsen sind derzeit niedrig. Haben sie einen teuren Ratenkredit am laufen? Dann sollten sie jetzt reagieren. Was sie beachten müssen, verraten wir ihnen hier:
Zunächst einmal schauen, wann der bestehende Kredit überhaupt vorzeitig gekündigt werden könnte. Allgemein gilt frühestens sechs Monate nach Auszahlung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Es gibt aber auch Ausnahmen: Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen werden. Diese werden schon laut einer neuen EU-Regelung ab dem ersten Tag ganz oder teilweise kündbar. Aber wie auch die “alte” Variante hat diese Neuregelung einen Haken: Die Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken verlangen, wenn es zu einer vorzeitigen Ablösung des Kredites kommt. Doch Zinskonditionen, Laufzeiten und auch die Gebühren von Banken oder Kreditvermittlern können Sie vor dem Ablösen unverbindlich vergleichen.
Dabei können Sie auch gleich darauf schauen, ob bei dem neuen Kredit, der in Frage käme unter Umständen eine kostenlose Sondertilgung möglich ist, kann hierbei gleich mit geprüft werden. Teure Restschuldversicherungen sollten gemieden werden. Besonders Kleinkredite werden zu günstigen Konditionen angeboten. Und da es sich um einen Kredit handelt, der schon teilweise abgezahlt wurde der abgelöst werden soll, sind die Summen meist nicht hoch.
Auf Vergleichsportalen wie “fmh”,”biallo” etc. lohnt es sich vorbeizusehen. Allerdings sollte man sich von einem “Festpreiskredit” nicht blenden lassen. Hier würden sie mehr zahlen. Denn das Umschulden von Krediten soll effektiv mehr im Haushaltsbudget in der Kasse halten, also die monatlichen Belastungen im Vergleich zum Altkredit spürbar senken, nicht erhöhen.
Tipp: Auch einen Girokontowechsel können sie gleich beim Umschulden in Erwägung ziehen. Viele Banken verlangen keinen Mindesteingang und sind trotzdem kostenlos bei der Kontoführungsgebühr.